der Firma
Simulationstechnik Lingnau GmbH
mit Firmensitz, Mitten im Hof 6, 53809 Ruppichteroth, Deutschland
I. Allgemeine Bestimmungen:
1.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH gelten fßr die Vertragsbeziehung zwischen den Vertragspartnern, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH ausdrßcklich deren Geltung zugestimmt hat. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Vertragspartners wird ausdrßcklich widersprochen.
2.
FĂźr Art, Umfang und Abwicklung der beiderseitigen Leistungen gilt zunächst das vertraglich Vereinbarte â nachrangig die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.
Mit Angabe einer deutschen Adresse erklärt der Vertragspartner, dass die Adresse sein Wohnsitz / Unternehmenssitz ist und die ausschlieĂliche Anwendung deutschen Rechtes begrĂźndet. Sofern der Vertragspartner eine ausländische Anschrift (EU-Land / Drittland) angibt, ist hiermit ausdrĂźcklich das UN-Kaufrecht in englischer Fassung vereinbart.
Sind beide Vertragspartner Unternehmer / Kaufleute, so gelten fßr deutsche Geschäftsbeziehungen die Handelsbräuche im Sinne des HGBs. Bei ausländischer Rechtsbeziehung und der Anwendung des UN-Kaufrechtes gelten die Regularien der Incoterms.
4.
Ein Vertragsverhältnis kommt nur dann zustande, sofern das Angebot schriftlich durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH angenommen oder durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH durch ein kaufmännisches Schreiben bestätigt wird. Als kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt auch die Ăbersendung einer Rechnung fĂźr den konkreten Auftrag.
5.
Sofern Preise und / oder Leistungen nicht ausdrĂźcklich betragsmäĂig vereinbart sind, gilt folgende Preisliste; Fahrtkosten werden mit 0,90 ⏠je Fahrtkilometer zzgl. MwSt. berechnet. Arbeitsstunden / Fahrstunden werden mit 75,00 ⏠zzgl. MwSt. berechnet.
II. Bedingungen fĂźr Anmietung von Simulatoren:
1.
Sofern nicht ausdrßcklich anderes vereinbart ist, gilt als Tagesmiete eine Nutzung von insgesamt 8 Std./Tag. Diese 8 Std. sind in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Mehrstunden werden mit 100,00 ⏠zzgl. MwSt. berechnet.
2.
Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, sind die Rechnungen der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH im Voraus fällig. Sollten die Zahlungen nicht geleistet sein, steht der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH (Vermieter) ein ZurĂźckbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung zu, sowie das Recht zur KĂźndigung des Vertrages aus wichtigem Grund mit der MaĂgabe, dass fĂźr den Aufwand 30 % der Nettoauftragssumme pauschaliert durch den Mieter (Auftraggeber) zu zahlen sind.
3.
Dem Mieter steht das Recht zur Kßndigung des Vertrages zu. Die Kßndigung ist schriftlich zu erklären. Wird die Kßndigung ausgesprochen, so ist pauschaliert ein Stornobetrag von 25 % der Bruttoauftragssumme gemäà gelegter / zu legender Rechnung durch den Mieter zu zahlen. Die Stornobeträge sind sofort und vor der Veranstaltung fällig.
4.
Der Mieter stimmt zu, spätestens drei Tage vor dem Veranstaltungsbeginn konkret den Standort des Fahrsimulators (Veranstaltungsanschrift) der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH mitzuteilen. Der Mieter erklärt sich bereit fĂźr eine ordnungsgemäĂe Zuwegung fĂźr einen LKW mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis zu 7,5 t mit Anhänger, und einer DurchfahrthĂśhe bis 3,80 m HĂśhe auf einen befestigten Weg Sorge zu tragen, der Mieter sorgt weiterhin fĂźr einen ordnungsgemäĂen Standort, laut Datenblatt des Mietobjektes auf tragfähigen Untergrund (mindestens 200 kg Tragfähigkeit/m²). Der Mieter hat am Aktionsort in räumlicher Nähe fĂźr ein kostenfreies Parken, Unterbringung der Fahrzeuge inkl. der Anhänger Sorge zu tragen. Der Mieter stellt der ausreichend geeignetes Hilfspersonal zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau den Mitarbeitern der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH zur VerfĂźgung, Dauer, Anzahl und die konkrete Vorgabe des Zeitraumes vor und nach Beginn der Veranstaltung wird durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH spätestens einen Tag vor der Veranstaltung mitgeteilt. Sollte der Mieter die benĂśtigten Voraussetzungen am Veranstaltungsort nicht gewährleisten kĂśnnen, so steht der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH ein ZurĂźckbehaltungsrecht bis zur Erbringung der Leistungen zu.
a.
Der Mieter wird fßr den Standort des Simulators, Stromanschlßsse, laut Angabe der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH fßr den ActoracerŽ auf seine Kosten zur Verfßgung stellen.
b.
Der Mieter ist fßr sämtliche bauordnungsrechtliche, musikrechtliche und sonstige Genehmigungen die die Veranstaltung betreffen allein verantwortlich.
c.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen sorgt der Mieter, ab Anlieferung, auĂerhalb der Betriebszeiten, bis hin zum vereinbarten Abholtermin fĂźr den Schutz der Simulatoren gegen Zugriff, Entwendung, Nutzung und Beschädigung durch unbefugte Dritte. Schutz kann durch Security und / oder durch geeignetes Personal sowie gegebenenfalls bauliche MaĂnahmen gewährleistet werden. FĂźr etwaige Schäden am Simulator oder der technischen AusrĂźstung der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH, die während des oben genannten Zeitraums entstehen, haftet der Mieter.
5.
Die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH schuldet eine Zurverfßgungstellung eines funktionstßchtigen, intakten und sicheren ActoracerŽ in der angemieteten Art.
Bei den Simulatoren handelt es sich um sensible hochtechnische Geräte, die aus unvorhergesehenen GrĂźnden und auf Grund äuĂerer EinflĂźsse ausfallen kĂśnnen. Sollten etwaige Ausfälle während der Mietzeit eintreten, berĂźhrt dies ist nicht die Mietzahlungsverpflichtung des Mieters.
6.
Die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH stellt, wenn nicht anders vereinbart, neben den Simulatoren fachlich geschultes Personal fßr täglich 8 Std. innerhalb der Mietkernzeit von 8.00 Uhr morgens bis 19.00 Uhr abends. Dem Personal stehenden zweimal 30 Minuten Pause pro Tag an beliebigen Zeitpunkten zu. Bei mehrtägiger Veranstaltung oder einer Anreise von mehr als 150 km vom Geschäftssitz der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH, stellt der Mieter den Mitarbeitern der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH ein Hotelzimmer in der Nähe der Veranstaltung auf seine Kosten zur Verfßgung.
7.
Bei AuĂenveranstaltungen steht der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH das Recht zu, bei Regen und Wind den Betrieb aus Sicherheits- und technischen GrĂźnden ohne Einflussnahme auf die Mietzinszahlungspflicht einzustellen.
8.
Der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH steht das Recht zu, den Vertrag bis zu drei Tagen vor der Veranstaltung durch eine einfache schriftliche Erklärung zu beenden. Fßr den Fall dieser Beendigung entfällt die Mietzahlungspflicht des Vertragspartners. Eine Schadenersatzforderung steht dem Vertragspartner nicht zu.
9.
Sofern aus Grßnden, die die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH nicht zu vertreten hat, die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH nicht zu der vereinbarten Mietzeit erscheint, entfällt fßr den Mieter die Mietzahlungspflicht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nur mÜglich, sofern dieser durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH orsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die HÜhe des Schadenersatzes ist auf die HÜhe des ursprßnglich vereinbarten Mietzinsanspruches beschränkt und ist durch den Mieter konkret nachzuweisen.
10.
Mit dem Zustandekommen des Vertrages erklärt sich der Mieter ausdrßcklich einverstanden, dass Fotos & Kameraaufnahmen, die während des Mietzeitraums von den Simulatoren erstellt werden, uneingeschränkt von der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH werden kÜnnen.
11.
Etwaige SchadenersatzansprĂźche jeglicher Art sind auf maximal 5% des Mietpreises begrenzt und mĂźssen durch den Mieter belegt werden.
III. Verkauf von Simulatoren / ZubehĂśrteilen / Accessoires:
1.
Der Verkauf gebrauchter Gegenstände durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH gilt genĂźber Unternehmen als Käufer unter Ausschluss der Gewährleistung, gegenĂźber Verbrauchern als Käufer beschränkt auf 6 Monate ab Ăbergabe. Bei Neukauf beträgt die Gewährleistung gegenĂźber Unternehmen als Käufer 12 Monate, gegenĂźber Verbrauchern 24 Monate ab Ăbergabe.Â
2.
Der Ăbergabeort der Gegenstände ist der Geschäftssitz der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH, sofern der Käufer die Ăbersendung der Gegenstände begehrt, geht die Gefahr am Geschäftssitz der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH an den Käufer Ăźber.
Bei einer Versendung innerhalb Deutschlands wählt die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH gegen Vorkasse die gebotene Transportart (Post / Brief / Paket / Spedition), sofern die Versendung in das EU-Ausland erfolgt, ist durch den Käufer mitzuteilen, welche Art der Versendung gewählt werden soll. FĂźr die Einhaltung sämtlicher steuerlichen / zollrechtlichen Gegebenheiten, ist ausschlieĂlich der Käufer verantwortlich, analoges gilt fĂźr Drittländer (nicht EU-Land/ auĂereuropäische Länder).
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei Auslandsgeschäften der Rechnungsbetrag zzgl. eines Sicherheitsbetrages in HÜhe der mÜglichen Umsatzsteuer abgefordert und ist durch den Käufer vollumfänglich inkl. kalkulatorischer Transportkosten vorschßssig zu zahlen.
Sofern die Ware ordnungsgemäà am Zielort verbracht ist und die fßr die steuerliche Anerkennung der Verbringung ins Ausland notwendigen Unterlagen (Bsp. Gelangenheitsbescheinigung) bei der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH vorliegen, wird bei umsatzsteuerfreier Leistung der gezahlte Sicherheitseinbehalt dem Käufer durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH wieder erstattet.
3.
Die Bezahlung der Ware erfolgt vor Auslieferung, die Versendung erfolgt im In- und Ausland erst nach vollständiger Zahlung der gestellten Rechnung. Bei Anwendung des UN-Kaufrechtes vereinbaren die Parteien, dass die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH nur bei Verschulden haftet.
4.
Sofern etwaige Mängel bestehen und eine Gewährleistungspflicht besteht, ist der Käufer verpflichtet, den Mangel schriftlich der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH anzuzeigen, fĂźr die ĂberprĂźfung der Mangelhaftigkeit hat der Käufer den Gegenstand an den Ăbergabeort, bei Aufgliederung der Ware an den Geschäftsort der Firma Simulationstechnik Lingnau zu Ăźbersenden. Der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH stehen Nachbesserungsversuche zu.
Dem Käufer wird alternativ zur Versendung des der Gewährleistung unterliegenden Gegenstandes die MÜglichkeit eingeräumt, auf seine Kosten eine Problemanalyse und Reparatur vor Ort am Standort des Gegenstandes zu verlangen, dieses Verlangen ist schriftlich unter Angabe des Standortes des Gegenstandes erforderlich.
Nach Erhalt des Standortes und der konkreten Mängelanzeige wird binnen einer Woche durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH mitgeteilt, in welchem Zeitfenster ein Monteur, mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich 5 Tagen Ankßndigung, vor Ort erscheinen wird.
Die Kosten fßr den Techniker fßr den Transfer vom Geschäftssitz der Firma Simulationstechnik Lingnau zu dem Standort der Ware ist durch den Käufer per Vorkasse zu ßbernehmen, hierzu wird die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH die zu erwartenden kalkulatorischen Fahrt- / Bahn-/ Flugkosten als Reisekosten ermitteln und als Vorschussrechnung dem Vertragspartner ßbersenden.
Erst nach Ausgleich der Vorschussrechnung entsteht eine Verpflichtung zum Erscheinen am Standort, die Kostentragung fßr den Service der Begutachtung / Reparatur vor Ort ist durch den Käufer geboten, unabhängig, ob ein gewährleistungspflichtiger Mangel, fßr welchen die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH einzugestehen hat, vorliegt oder nicht.
5.
Etwaige Schadenersatzansprßche jeglicher Art sind auf maximal 5% des Kaufpreises begrenzt und mßssen durch den Käufer belegt werden.
IV. Schlussbestimmungen:
Die Vertragssprache ist deutsch, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ănderungen/ Ergänzungen bedĂźrfen der Schriftform, mĂźndliche Abreden sind nur verbindlich, sofern sie durch die Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH schriftlich bestätigt werden. E-Mails genĂźgen nicht der Schriftform.
Die Daten der Vertragspartner werden im Rahmen des Geschäftsbetriebes personenbezogen unter Berßcksichtigung des deutschen Datenschutzgesetzes verarbeitet.
Sollten einzelne Bestimmungen der hiesigen Bedingungen ungßltig oder undurchfßhrbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag als Ganzes und die ßbrigen Bestimmungen dieser hiesigen Bedingungen wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungßltigen/ undurchfßhrbaren Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt fßr Lßcken.
ErfĂźllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Firma Simulationstechnik Lingnau GmbH.
(Stand Januar 2018)